Das Regionalbudget

Das Regionalbudget wird von der LAG beantragt und verwaltet. Es handelt sich um finanzielle Mittel, die an Kleinprojekte mit maximalen Gesamtkosten von 20.000 € weitergeleitet werden. Für die Umsetzung solcher Projekte beträgt der Fördersatz bis zu 80 %. Projektsteckbriefe können beim Regionalmanagement eingereicht werden. Es erfolgt dann eine Projektauswahl durch die LAG anhand von Projektauswahlkriterien. Mit diesen wird einerseits sichergestellt, dass ein vorgeschlagenes Projekt der Umsetzung der RES dient. Außerdem wird geprüft, ob eine Projektidee zugleich dem allgemeinen Zweck des Förderbereichs 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ des GAK-Rahmenplans dient.

 

Die nächste Einreichungsfrist wird im Lauf des Jahres 2024 bekanntgegeben.

 

Die Unterlagen und Informationen zum Ablauf finden Sie hier: